Der Koch ist für die Verpflegung und Betreuung im Ortsverband zuständig.

Hierzu haben sie: 

  • die Verpflegung zuzubereiten und auszugeben, 
  • die besonderen Hygienevorschriften zu beachten und deren Einhaltung sicherzustellen, 
  • Verpflegungsgüter nach Vorgabe zu beschaffen, 
  • die notwendige Vorratshaltung zu betreiben, 
  • entsprechende Bestandskontrollen durchzuführen, 
  • das Verpflegungsgüterverzeichnis zu führen und den Verbrauch zu dokumentieren. 
  • Darüber hinaus sorgen sie für die weitere Betreuung der Helfer bei lang anhaltender Verweildauer im Ortsverband
  • Die Köchinnen sind bei größeren Einsätzen wichtiger Ansprechpartner der Fachgruppe Logistik / Log-V-Trupp in Sachen Ortskunde und können in Zusammenarbeit mit dieser örtlich oder überörtlich eingesetzt werden. 

 

Wenn man der Meinung aller Helferinnen und Helfer Glauben schenken mag, dann sind die beiden die wichtigsten Personen überhaupt.