Der Ortsbeauftragte leitet seinen Ortsverband in eigener Verantwortung. Dabei vollzieht er das THW-Gesetz im räumlichen Zuständigkeitsbereich des Ortsverbandes. Er ist für die Einsatzbereitschaft und den Ausbildungsstand seines Ortsverbandes verantwortlich und stellt im Einsatzfall den Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträger auf örtlicher Ebene dar.
Weitergehend ist er der organisatorische Leiter eines THW-Einsatzes in seinem Zuständigkeitsbereich und erteilt den Auftrag zur Einrichtung des LuK des Ortsverbandes. Bei überörtlichen / überregionalen Einsätzen erhält er Einsatzaufträge vom THW-Regionalstellenleiter. Der Ortsbeauftragte repräsentiert den Ortsverband nach außen.